AGB
Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen für Hochzeitsproduktionen von
Petra Könning
I. Allgemeines
1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im
folgenden AGB genannt) gelten für alle vom Fotodesigner durchgeführten
Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
2. Die AGB gelten als vereinbart nach Erhalt und Annahme der
Auftragserteilung.
II. Produktionsaufträge
1. Der Auftrag kommt für beide Seiten verbindlich zustande durch
Ausfüllen des Hochzeitsformulars oder absenden des Selbigen im Internet.
2. Der Fotodesigner wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen. Er kann
den Auftrag zum Teil - durch Dritte (Labore etc.) ausführen lassen. Sofern
der Auftraggeber keine schriftlichen Anweisungen trifft, ist der
Fotodesigner hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrags frei. Dies
gilt insbesondere für die Bildauffassung, des Aufnahmeortes und der
angewendeten optischen-technischen (fotografischen) Mittel.
3. Der Fotodesigner wählt das Bildmaterial aus, welches er dem Auftraggeber
bei Abschluss der Produktion zur Abnahme vorlegt.
4. Mängelrügen müssen schriftlich erfolgen und spätestens innerhalb von
einer Kalenderwoche nach Übergabe des Werkes an den Auftraggeber beim
Fotodesigner eingegangen sein. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Werk als
vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
5. Der Fotodesigner verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des
bei einer Produktion entstandenen Bildmaterials, sofern nicht ausdrücklich
abweichende Regelungen schriftlich vereinbart werden.
III. Nutzungsrechte/ Persönlichkeitsrechte
1. Der Auftraggeber erwirbt an dem Bildmaterial nur die Nutzungsrechte
für den privaten Gebrauch. Die Vervielfältigung und die Weitergabe an Dritte
wird für private Zwecke eingeräumt. Eine kommerzielle Nutzung ist nicht
gestattet. Eigentumsrechte werden nicht übertragen. Ungeachtet des Umfangs
der im Einzelfall eingeräumten
Nutzungsrechte bleibt der Fotodesigner berechtigt, die
Bilder im Rahmen seiner Eigenwerbung und publizistisch zur
Illustration zu verwenden.
2. Für Auftraggeber die im Interesse der Öffentlichkeit stehen oder aus
sonstigen Gründen die Verwendung des Fotomaterials durch den Fotosdesigners
ablehnen, müssen Exklusivrechte und eine Sperrung des Materials gesondert
vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 20% auf das
jeweilige Grundhonorar.
IV. Haftung
1. Der Fotodesigner haftet nur für Schäden, die er selbst oder seine
Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Das gilt
auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder
unerlaubten Handlung resultieren. Der Ersatz eines etwaigen mittelbaren
Schadens ist ausgeschlossen.
2. Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des
Auftraggebers zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet.
3. Die Organisation und Vergabe von Buchungen an die einzelnen Fotodesigner,
sowohl deren Ausführung erfolgt mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch auf
Grund von Umständen, die der Fotodesigner nicht zu vertreten hat (z.B.
plötzliche Krankheit, Wetter, Verkehrsstörungen und Fremdeinwirkungen) kein
Fotodesigner zu dem vereinbarten
Fototermin erscheinen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierende
Schäden übernommen werden.
4. Im Fall der Mangelhaftigkeit steht dem Auftraggeber nur ein
Verbesserungsanspruch durch den Fotodesigner zu. Für unerhebliche Mängel
wird nicht gehaftet. Farbdifferenzen bei Nachbestellungen gelten nicht als
erheblicher Mangel.
V. Honorare
1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden,
bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Preisliste für
Hochzeitsfotografie. Das Honorar versteht sich inklusive der jeweils
gültigen Mehrwertsteuer.
2. Wird die für die Aufnahmearbeiten vereinbarte Zeit aus Gründen, die der
Fotodesigner nicht zu vertreten hat, überschritten, so erhält der
Fotodesigner auch für die Zeit, um die sich die Aufnahmearbeiten verlängern,
den vereinbarten Stundensatz.
3. Bei Auftragserteilung wird eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Auftragswertes fällig.
4. Sollte die Auftragserteilung für die Ausführung der Dienstleistung vom
Auftraggeber widerrufen werden, so wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe
der Anzahlung fällig.
5. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material -und
Laborkosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und
gehen zu Lasten des Auftraggebers.
VI. Vertragsstrafe, Schadenersatz
1. Bei jeglicher unberechtigter (ohne Zustimmung des Fotodesigners
erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials
zu kommerziellen Zwecken, ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in
Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, mindestens jedoch 100,00 €
pro Bild und Einzelfall,
vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.
2. Durch die in Ziffer VI. vorgesehenen Zahlungen werden keinerlei
Nutzungsrechte begründet.
VII. Rechtswirksamkeit, Statut und Gerichtsstand
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar
auch bei Lieferungen ins Ausland.
2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit
der Schriftform.
3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer
Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch
eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten
Regelung wirtschaftlich und
juristisch am nächsten kommt.
4. Für den Fall das der Auftraggeber keinen Gerichtsstand in der
Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt
nach Vertragsabschluß ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz des
Fotodesigners als Gerichtstand vereinbart.
Diese AGB gelten ab dem 01.11.2007, alle früheren AGB verlieren ihre
Gültigkeit.
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